FAQ
8. Entsteht durch die Übernahme ein Sonderkündigungsrecht?
Nein, ein Sonderkündigungsrecht besteht nicht, da Sie durch die Übertragung Ihres Vertrags nicht benachteiligt werden.
Nein, ein Sonderkündigungsrecht besteht nicht, da Sie durch die Übertragung Ihres Vertrags nicht benachteiligt werden.