FAQ
Meine Region soll Glasfasernetz bekommen, aber mein Vermieter möchte keinen Glasfaseranschluss. Was kann ich tun?
Nach Telekommunikationsgesetz §76 darf die Erschließung eines Gebäudes nicht verwehrt werden. Gerne kontaktieren wir den Eigentümer, informieren ihn und finden eine einvernehmliche Lösung, um den Anschluss doch noch zu realisieren. Wenn Sie in dieser Situation sind, kontaktieren Sie uns und reichen Sie den ausgefüllten DBN-Vertrag ohne den Nutzungsvertrag ein. Das Auftragsformular hierzu finden Sie im Anhang.