FAQ
Kann bei Auszug oder Verkauf einer Wohnung der Vertrag für diese Wohnung gekündigt werden oder ist der nachfolgende Bewohner verpflichtet, diesen Vertrag fortzuführen?
Wenn ein Bewohner auszieht und wir unsere Leistungen an seinem neuen Wohnort nicht anbieten können, kann der Vertrag, auch vorzeitig, gekündigt werden. Der neue Bewohner ist nicht verpflichtet diesen zu übernehmen bzw. einen Vertrag mit DBN abzuschließen.